Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid
I. Einspruch unzulässig Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen, § 341 ZPO. Kosten gem. § 97 Abs. 1 ZPO analog oder § 91 ZPO (str.). Vorläufige Vollstreckbarkeit gem. § 708 Nr. 3 ZPO. 1. Tenor[1] Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil…