Schema: Defensivnotstand, § 228 BGB
Notstandslage Gefahr (von einer fremden Sache!) Gegenwärtig Notstandsfähiges Rechtsgut Notstandshandlung Zerstörung / Beschädigung (der gefahrsetzenden Sache) Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Subjektives Rechtfertigungselement Gefahrabwendungswille