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Autor: Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.
Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit der Gegenforderung Aufrechnungserklärung, § 388 BGB Kein Ausschluss Kraft Vereinbarung Kraft Gesetzes Rechtsfolge Erlöschung der Forderungen mit Rückwirkung, § 389 BGB (mehr …)
Produkthaftung im Deliktsrecht und Produkthaftungsgesetz

Produkthaftung im Deliktsrecht und Produkthaftungsgesetz

Deliktsrecht, Zivilrecht
Meistens hat der Verbraucher schlechte Karten, wenn er ein Produkt von einem Verkäufer kauft, welches vom Hersteller H hergestellt wurde und das Produkt mit einem Mangel behaftet ist, denn:[1] Er ist nicht in dem Vertrag zwischen Verkäufer und Hersteller miteinbezogen (mangels Gläubigerinteresse scheitert ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)[2] Die Drittschadensliquidation geht ebenfalls nicht durch, denn es fehlt an der atypischen Schadensverlagerung[3] Die Haftung nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) setzt Verschulden voraus, welches der Kläger beweisen muss. Dies wird häufig unmöglich für den Verbraucher sein, denn dieser hat keinen Einblick in den Herstellungsprozess[4] Außerdem scheitern Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, wenn dieser sein Verschulden ...
(Quasinegatorischer) Unterlassungsanspruch, (analog) § 1004 Abs. 1 BGB

(Quasinegatorischer) Unterlassungsanspruch, (analog) § 1004 Abs. 1 BGB

Deliktsrecht, Zivilrecht
(Quasinegatorischer) Unterlassungsanspruch, (analog) § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB Bevorstehende Eigentumsbeeiträchtigung oder Verletzung eines der in den §§ 823 ff. BGB geschützten Rechte/Rechtsgüter Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr Rechtswidrigkeit (kein Ausschluss) Anspruchsgegner ist Störer Unmittelbarer Handlungsstörer Mittelbarer Handlungsstörer Zustandsstörer Rechtsfolge Unterlassen der bevorstehenden Beeinträchtigung I. (Quasinegatorischer) Unterlassungsanspruch, (analog) § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB Der Eigentümer kann gegen einen Störer nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB vorgehen, indem er Beseitigung der Beeinträchtigung geltend macht. Außerdem kann er nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigung...
Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Öffentliches Recht, Verwaltungsprozessrecht
Arten der Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) § 3 VwZG: Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde Die Zustellung wird mittels Zustellungsurkunde "protokolliert", § 3 Abs. 2 VwZG i.V.m. § 182 ZPO. § 4 VwZG: Zustellung durch die Post mittels Einschreiben Übergabe-Einschreiben Zugangsfiktion gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VwZG (denke an § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG) mit Besonderheit "es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist." Einschreiben mit Rückschein Rückschein ist Nachweis der Zustellung, § 4 Abs. 2 S. 1 VwZG § 5 VwZG: Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis Hier erhält der Empfänger gegen Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses das Dokument von dem behördlichen Zusteller (...
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei der Verpflichtungsklage

Wiederaufgreifen des Verfahrens bei der Verpflichtungsklage

Öffentliches Recht, Verwaltungsprozessrecht
Sachverhalt: Ein Bürger hat einen Verwaltungsakt (VA) bestandskräftig werden lassen und beantragt nun bei der Behörde unter Berufung auf die Wiederaufnahmegründe in § 51 VwVfG die Rücknahme oder Änderung des Verwaltungsakts. Wenn man diesen Sachverhalt näher unter die Lupe nimmt, wird deutlich, dass hier einerseits die Überprüfung eines Wiederaufnahmegrundes erfolgen muss (formellrechtliche Komponente) und schließlich muss die eigentliche Sache selbst überprüft werden (materiellrechtliche Komponente, was der Bürger verfolgt/begehrt). Die Behörde hat in diesem Fall drei Möglichkeiten zu reagieren: Sie lehnt den Antrag auf Wiederaufnahme nach § 51 VwVfG ab. Sie nimmt das Verfahren wieder auf, lehnt aber das Begehren des Bürgers ab (negativer Zweitbescheid). Sie nimmt das Verfahr...
(Quasinegatorischer) Beseitigungsanspruch, (analog) § 1004 Abs. 1 BGB

(Quasinegatorischer) Beseitigungsanspruch, (analog) § 1004 Abs. 1 BGB

Deliktsrecht, Zivilrecht
(Quasinegatorischer) Beseitigungsanspruch, (analog) § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB Eigentumsbeeinträchtigung oder Verletzung eines der in den §§ 823 ff. BGB geschützten Rechte/Rechtsgüter Fortdauernde Beeinträchtigung Rechtswidrigkeit (Kein Ausschluss) Anspruchsgegner ist Störer Unmittelbarer Handlungsstörer Mittelbarer Handlungsstörer Zustandsstörer Rechtsfolge Beseitigung der fortdauernden Beeinträchtigung I. (Quasinegatorischer) Beseitigungsanspruch, (analog) § 1004 BGB analog Der Eigentümer kann gegen einen Störer nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB vorgehen, indem er Beseitigung der Beeinträchtigung geltend macht. Außerdem kann er nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen vorgehen. Dem Besitzer stehen e...
Sonderregelungen im Deliktsrecht (§§ 842, 843 BGB / §§ 844 – 846 BGB)

Sonderregelungen im Deliktsrecht (§§ 842, 843 BGB / §§ 844 – 846 BGB)

Deliktsrecht, Zivilrecht
Sonderregelungen zu Personenschäden Anspruch des unmittelbar Verletzten, §§ 842, 843 BGB Anspruch des mittelbar Verletzten, §§ 844 – 846 BGB Sonderregelungen zu Sachschäden I. Sonderregelungen zu Personenschäden 1. Anspruch des unmittelbar Verletzten, §§ 842, 843 BGB § 842 BGB normiert die Haftung für den erlittenen Erwerbsschaden, welches eine Sonderregelung des § 252 BGB (entgangener Gewinn) darstellt.[1] Voraussetzungen, §§ 842, 843 Abs. 1 Alt. 1 BGB Verdienstausfall als „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (tatsächlich vorliegender Vermögensschaden)[3] „Nachteile in Erwerb und Fortkommen“ / „Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (siehe blaue Box oben!) § 843 BGB hingegen normiert die Haftung bei Körper- oder Gesundheitsschäden,...
Widerlegbare Verschuldenshaftung + Gefährdungshaftung: Tierhalter und Tieraufseher, §§ 833, 834 BGB

Widerlegbare Verschuldenshaftung + Gefährdungshaftung: Tierhalter und Tieraufseher, §§ 833, 834 BGB

Deliktsrecht, Zivilrecht
Tatbestand Haftung bei der Gefährdungshaftung Luxustier Tierhalter / Tieraufseher Realisierung der spezifisch typischen Tiergefahr Exkulpation Haftung bei der vermuteten Verschuldenshaftung Nutztier Tierhalter / Tieraufseher Realisierung der spezifisch typischen Tiergefahr Exkulpation Tierhalter eines Luxustieres: § 833 S. 1 BGB normiert eine echte Gefährdungshaftung (kein Verschulden notwendig!). Tierhalter eines Nutztieres: § 833 S. 2 BGB normiert eine Haftung für vermutetes Verschulden. Tieraufseher (für Luxus- und Nutztiere): § 834 BGB normiert ebenfalls eine Haftung für vermutetes Verschulden. Tierhalter und Tieraufseher können auch aus Anspruchskonkurrenz nach  § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB haften!...
Widerlegbare Verschuldenshaftung: Aufsichtspflichtsverletzung, § 832 BGB

Widerlegbare Verschuldenshaftung: Aufsichtspflichtsverletzung, § 832 BGB

Deliktsrecht, Zivilrecht
Tatbestand Bestehen einer Aufsichtspflicht Gesetzliche Aufsichtspflichten Vertragliche Aufsichtspflichten Unerlaubte Handlung des Aufsichtsbedürftigten Exkulpation Rechtsfolge Haftung des Aufsichtspflichtigen Haftung der aufsichtsbedürftigten Person Wie bei § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe) handelt es sich bei § 832 BGB um eine Haftung wegen eigenes vermutetes Verschulden.[1] I. Tatbestand 1. Bestehen einer Aufsichtspflicht a. Gesetzliche Aufsichtspflichten Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber einem Minderjährigen, §§ 1626, 1631 Abs. 1 BGB Aufsichtspflicht eines Vormundes gegenüber einem Mündel, §§ 1800, 1793 BGB Aufsichtspflicht eines Betreuers gegenüber einem Betreuten, §§ 1896 ff. BGB b. Vertragliche Aufsichtspflicht...