Van

Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.

Unentgeltliche Verfügung eines Berechtigten, § 822 BGB

Bereicherungsrecht - Juraeinmaleins

Unentgeltliche Verfügung eines Berechtigten, § 822 BGB Bereicherungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner (Ersterwerber) Unentgeltliche Verfügung durch den Schuldner (Ersterwerber) an den Dritten Ausschluss des Bereicherungsanspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner (Ersterwerber) wegen Wegfall der Bereicherung, § 818 Abs. 3…

Dauerhafte Einrede, § 813 BGB

Bereicherungsrecht - Juraeinmaleins

Dauerhafte Einrede, § 813 BGB Etwas erlangt Durch Leistung Bestehen einer dauernden Einrede Ausnahme: Leistung auf eine verjährte Forderung Kein Ausschluss § 813 Abs. 2 BGB (vorzeitige Erfüllung betagter Verbindlichkeiten) § 814 BGB § 817 S. 2 BGB analog Rechtsfolgen Primär…