Hier haben Sitzdemonstranten nach dem "vergeistigtem Gewaltbegriff" durch das bloße Sitzen vor einer Militäreinrichtung den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB erfüllt.
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Streckenwärter S ist zuständig für eine Weiche im Schienenverkehr. Diese ist 1,5km von ihm entfernt. Auf der linken Seite der Weiche stehen vier Kollegen von ihm, die dort irgendwelche Arbeiten erledigen. Obwohl laut Plan kein Zug über diesen konkreten Schienenverkehr fahren soll, rast plötzlich ein ICE mit voller Geschwindigkeit durch. Der ICE ist voll besetzt mit Fahrgästen. S merkt, dass er es nicht mehr schafft, seine Kollegen zu benachrichtigen. Für sie würde eine Kollision der Tod bedeuten. S weiß aber auch, dass durch eine Weichenstellung der ICE entgleisen würde und somit alle Insassen sterben würden.
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Der Siriusfall: Rüdiger R und seine Ehefrau Marianne M glauben beide an einen großartigeren Planeten als die Erde, nämlich den Planeten Sirius. Zumindest seine Frau. Denn R schlägt seiner Frau M vor, sie soll eine Lebensversicherung abschließen und am Tag danach, mit einem Fön in eine Badewanne voller Wasser gehen. Nur so könnte sie ihren Rüdiger R auf dem Planeten Sirius wiedersehen, um gemeinsam ein schönes Leben zu führen. Es folgt wie folgen soll, M schließt eine Lebensversicherung ab, nimmt sich ein Zimmer in einen Hotel und wirft einen Fön in die Badewanne, mit sich selbst darin befindend. Nichts passiert und nach mehrmaligen Versuchen gibt M schließlich auf, ruft ihren R an und dieser ärgert sich total am Telefon darüber, dass sie noch lebt. M geht daraufhin zur Polizei und erzählt ...
Haakjöringsköd: Person A kauft bei Person B 5kg "Haakjöringsköd", wobei Person A sich sicher ist, dass es sich dabei um Walfleisch handelt. Person B, die ebenfalls wie Person A davon ausgeht, willigt ein Geschäft mit Person A ein. Tatsächlich bedeutet "Haakjöringsköd" auf norwegisch Haifleisch. Dies ist ein Musterbeispiel für den Grundsatz der falsa demonstratio non nocet und bedeutet, dass trotz falschem Produktnamen, ein Rechtsgeschäft dennoch wirksam ist, wenn beide damit den gleichen Gegenstand gemeint haben, sich nur bei der Bezeichnung vertan haben. (mehr …)
Die Trierer Weinversteigerung: Person A geht auf eine Weinauktion bzw. Weinversteigerung und trifft dort seinen Freund F. Dieser läuft gerade in den Auktionsraum rein und als Zeichen, dass Person A Freund F sieht, winkt A ihm zu. Dieses Winken versteht der Auktionator als ein Angebot seitens A, während er für eine Kiste Wein mit sechs Flaschen Chateau Mouton Rothschild 1999 nach Angeboten schaut, und schlägt ihm das Angebot zu. Somit hat A ungewollt und unbewusst eine Kiste Wein gekauft.
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