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Zivilrecht

Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid

Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid

Zivilprozessrecht, Zivilrecht
I. Einspruch unzulässig Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen, § 341 ZPO. Kosten gem. § 97 Abs. 1 ZPO analog oder § 91 ZPO (str.). („weitere Kosten“) bezieht sich auf den Einspruch. Die übrigen Kosten wurden bereits bei dem Versäumnisurteil entschieden. Vorläufige Vollstreckbarkeit gem. § 708 Nr. 3 ZPO. 1. Tenor[1] Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bochum, Az. XYZ, vom 06.03.2021 wird als unzulässig verworfen. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 2. Rechtsmittel Da es sich um ein „normales“ Endurteil handelt, ist das Rechtsmittel der Berufung gem. §§ 511 ff. ZPO einschlägig. Wurde der Einspruch jedoch fälschlicherweise durch Beschluss verworfen, kann dagegen die so...
Schadensposten bei Verkehrsunfällen – Teil 1

Schadensposten bei Verkehrsunfällen – Teil 1

Schadensrecht, Tipps, Zivilrecht
Dieser Beitrag behandelt die Thematik der Schadensposten bei Verkehrsunfällen mit konkretem Bezug zu einem Fahrzeug. Nicht nur im ersten Staatsexamen hat diese Thematik eine hohe Relevanz, sondern auch im zweiten. Nicht selten kommt es daher vor, dass Rechtsreferendare entweder in den Arbeitsgemeinschaften Fälle zu Straßenverkehrsunfälle behandeln oder im Rahmen ihrer Ausbildung in der Zivilstation auf solche treffen. Damit das Verständnis zu den einzelnen Problemen besser dargestellt wird, sind hier zahlreiche bebilderte Beispiele aufgezeigt. (mehr …)
Haftung des Frachtführers (Drittschadensliquidation / DSL)

Haftung des Frachtführers (Drittschadensliquidation / DSL)

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Haftung des Frachtführers[1] Beispielsfall: V aus Bochum verkauft einen von K aus Köln (Unternehmer) konfigurierten Supercomputer im Wert von 12,000 €. K möchte, dass V den Computer an ihn zusendet und ist auch dazu bereit, die Kosten zu übernehmen. V übergibt dem Frachtführer F das Paket. Der M, Fahrer des Transportwagens, ist auf dem Weg zur Lieferung des Pakets als ihm aufgrund Fahrlässigkeit ein Unfall passiert. Dadurch wird das Paket samt Inhalt vollkommen zerstört. V verlangt Zahlung des Kaufpreises i.H.v. 12,000€ von K. K zahlt nur, wenn V seinen Anspruch an K abtrete. A. Anspruch entstanden (+), da Kaufvertrag gem. § 433 BGB vorhanden. B. Anspruch erloschen Nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB: Setzt voraus, dass Schuldner V von seiner Leistungspflicht gem. § 275 B...
Kalkulationsirrtum

Kalkulationsirrtum

BGB AT, Zivilrecht
Ein Kalkulationsirrtum ist ein Unterfall des Motivirrtums. Grundsätzlich gilt, dass Motivirrtümer unbeachtlich sind und daher nicht zur Anfechtung berechtigen. In Ausnahmefällen soll dies aber möglich sein, so wie z.B. beim Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB, der ebenfalls ein Unterfall des Motivirrtums darstellt. Ob eine Anfechtung auch beim Kalkulationsirrtum möglich ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Dazu schauen wir uns folgende Skizze an: (mehr …)
Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit der Gegenforderung Aufrechnungserklärung, § 388 BGB Kein Ausschluss Kraft Vereinbarung Kraft Gesetzes Rechtsfolge Erlöschung der Forderungen mit Rückwirkung, § 389 BGB (mehr …)
Produkthaftung im Deliktsrecht und Produkthaftungsgesetz

Produkthaftung im Deliktsrecht und Produkthaftungsgesetz

Deliktsrecht, Zivilrecht
Meistens hat der Verbraucher schlechte Karten, wenn er ein Produkt von einem Verkäufer kauft, welches vom Hersteller H hergestellt wurde und das Produkt mit einem Mangel behaftet ist, denn:[1] Er ist nicht in dem Vertrag zwischen Verkäufer und Hersteller miteinbezogen (mangels Gläubigerinteresse scheitert ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)[2] Die Drittschadensliquidation geht ebenfalls nicht durch, denn es fehlt an der atypischen Schadensverlagerung[3] Die Haftung nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) setzt Verschulden voraus, welches der Kläger beweisen muss. Dies wird häufig unmöglich für den Verbraucher sein, denn dieser hat keinen Einblick in den Herstellungsprozess[4] Außerdem scheitern Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, wenn dieser sein Verschulden ...