Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
- Objektiver Tatbestand
- Tathandlung
- Einen anderen falsch verdächtigen oder
- Sonstige Behauptung, § 164 Abs. 2 StGB
- Tauglicher Adressat der Verdächtigung
- Behörde (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB)
- Amtsträger, der zur Entgegennahme von Anzeigen zuständig ist
- Tathandlung
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz (bzgl. objektivem Tatbestand, dolus eventualis ausreichend)
- Wider besseres Wissen: Unwahrheit der Behauptung
- (Str.) Worauf muss sich die Unwahrheit beziehen?
- Literatur: Bzgl. der mitgeteilten Tatsachen
- Rechtsprechung: Bzgl. des strafrechtlichen Vorwurfs (wegen Schutz der Rechtspflege, vgl. Legalitätsprinzip)
- (Str.) Worauf muss sich die Unwahrheit beziehen?
- Absicht (Achtung! dolus directus 1. Grades!)
- Behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigten
- herbeiführen oder fortdauern lassen
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Qualifikation