Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

  1. Objektiver Tatbestand
    1. Tathandlung
      1. Einen anderen falsch verdächtigen oder
      2. Sonstige Behauptung, § 164 Abs. 2 StGB
    2. Tauglicher Adressat der Verdächtigung
  2.  Subjektiver Tatbestand
    1. Vorsatz (bzgl. objektivem Tatbestand, dolus eventualis ausreichend)
    2. Wider besseres Wissen: Unwahrheit der Behauptung
      • (Str.) Worauf muss sich die Unwahrheit beziehen?
        • Literatur: Bzgl. der mitgeteilten Tatsachen
        • Rechtsprechung: Bzgl. des strafrechtlichen Vorwurfs (wegen Schutz der Rechtspflege, vgl. Legalitätsprinzip)
    3. Absicht (Achtung! dolus directus 1. Grades!)
      • Behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigten
      • herbeiführen oder fortdauern lassen
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
  5. Qualifikation
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Van
Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.