Jessup 2016 – Ein Erfahrungsbericht von Arne, Teilnehmer des Team Jena – Teil 1

Wie alles begann…

“Good morning, Mr. President, your Excellencies. My name is Arne, and I will address the issues of Respondent’s 3rd and 4th submission.” Auch jetzt noch, fünf Monate nach den national rounds in München, sind die Einleitungssätze meines Pleadings im Kopf. Aber der Reihe nach:

Das Abenteuer Moot Court begann im Sommersemester 2015: Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena suchte, wie jedes Jahr, Studenten für die zwei großen Moot Courts: Den Jessup und den Vis. Während der Vis sich mit wirtschaftsrechtlichen Fragen vor internationalen Schiedsgerichten auseinandersetzt, war bei mir das Interesse für den Jessup ausgeprägter, setzt er sich doch mit den Streitigkeiten zwischen Staaten, den Fragen von Menschenrechten, Krieg und Frieden auseinander. Die Entscheidung war für mich somit gefallen und glücklicherweise überstand ich auch die Bewerbung. Der Moot Court konnte somit losgehen!

Zunächst allerdings begann das große Kennenlernen: Nicht nur mussten sich die Teammitglieder, vier Stück an der Zahl, und die drei Coaches kennen und verstehen lernen, sondern auch weitere Unterstützer: Von ehemaligen Teammitgliedern über Professoren bis hin zu den Mitarbeitern der Bibliothek. Zu diesem Zeitpunkt wurde mir das erste Mal die Dimension und das Herz, mit dem die Leute uns unterstützt haben, klar. Und diese Unterstützung war auch Gold wert. Der Jessup war für mich, neben dem juristischen Arbeiten, vor allem ein Kennen- und Schätzenlernen, und diese „Jessup-Familie“ ist es auch, was mich nachhaltig überzeugt hat.

Die Memorialphase

Im September wurde unser Sachverhalt veröffentlicht. Schnell war die Aufteilung zwischen uns vier Teammitgliedern geklärt: Ich durfte mich in den kommenden Monaten mit der Frage von Rechten Gefangener, die wegen eines Terrorismusverdachts festgehalten werden sowie mit der völkerrechtlichen Beurteilung von Hackerangriffen auseinandersetzen. Im Zusammenspiel mit meinem Gegenpart Lina, die den Staat „Amestonia“ vertrat, wurden völkerrechtliche Verträge gelesen und analysiert, Urteile herangezogen und Bücher gewälzt. Im Schnitt begann der Tag zwischen acht und neun und endete abends, je nach Gemütslage, zwischen fünf und sieben Uhr. Die Bibliothek der Universität hatte, nach enger Absprache, uns erlaubt, Bücher, die wir benötigten und die zum Präsenzbestand gehörten, in einem Bücherwagen mit in unseren Arbeitsraum zu nehmen. Gleichzeitig standen uns die Weiten des Internets zur Recherche offen. Das erlaubte uns glücklicherweise, die Diskussionen und Debatten nicht leise flüsternd in der Bibliothek, sondern lautstark und emotional bei einer Tasse Kaffee zu führen; unsere Claims wurden mit immer mehr Leidenschaft vertreten.

Unsere Ergebnisse, die wir von Anfang an in die Form eines Memorials (Schriftsatzes) zu gießen versuchten, wurden wöchentlich von unseren Coaches gelesen, die uns dann mit kritischen Fragen während der wöchentlichen Pleadings meistens dazu veranlassten, das gesamte Zwischenergebnis in Frage zu stellen. Allerdings wurde mit jeder Rückfrage das Memorial besser, die Argumentation schärfer und differenzierter – ein notwendiger Lernprozess, den vermutlich jedes Jessupteam machen durfte. So verging die erste Phase des Jessup – Lesen, lesen und noch mehr lesen und dann das Gelesene auf den Fall anwenden. Für mich war es das erste Mal, dass ich mich juristisch derart tief in einen Fall einarbeiten musste. Gleichzeitig war das Themengebiet Völkerrecht bislang im Studium kaum aufgetaucht.

Die Komplexität sowie das Kennenlernen einer im Grunde komplett neuen Rechtsordnung waren anfangs eine große Hürde. Was genau bedeuten nationale Gerichtsentscheidungen im Völkerrecht? Sind sie Ausdruck einer Überzeugung der rechtlichen Richtigkeit des Handelns und können daher im Rahmen von Völkergewohnheitsrecht Bedeutung haben? Oder haben sie nur unterstützende Wirkung, und haben somit keinen rechtlichen Wert vor dem Internationalen Gerichtshof? Die Klärung solcher allgemeinen Fragen hat zuweilen genauso viel Zeit in Anspruch genommen wie die fallspezifischen Fragen – und bildeten die zweite „Säule“ des Moot Courts. Kenntnisse des allgemeinen Völkerrechts, auch abseits der spezifischen Fragen, wurden für die mündlichen Verhandlungen vorausgesetzt. Daher mussten auch diese Fragen beantwortet und gemerkt werden.

Um Weihnachten herum wurde es dann nochmal ernster: Die Schriftsätze mussten argumentativ ihren Abschluss finden, damit im Anschluss genug Zeit für das Kürzen, den Feinschliff und die Formatierung bleibt. Insbesondere mit der Länge meines Schriftsatzes hatte ich zu kämpfen – am 21. Dezember hatte mein Teil des Schriftsatzes noch 9.717 Wörter – eine Zahl, die ich bis Mitte Januar noch mehr als kürzen musste. Über Weihnachten nahm ich mir jedoch den Tipp unserer Coaches zu Herzen: Keine Mails checken! Somit konnte ich nochmal wenige Tage Kraft für den Endspurt sammeln, bis Mitte Januar schließlich die Frist kam: Abgabe der Schriftsätze. Nach einer Kraftanstrengung des Teams und der Coaches konnten wir am 13.01. um halb drei in der Nacht anstoßen: Die Schriftsätze waren fertig gestellt. Wenn man den Coaches Glauben schenken durfte begann damit der spaßige Teil des Wettbewerbs: Die Proben für die mündliche Verhandlung.

Pleaden, pleaden, und noch mehr pleaden!

Täglich trafen wir uns in den kommenden Wochen, um unser Pleading zu üben, die richtige Sprechweise und Körperhaltung zu trainieren sowie Rhetorik und Gestik in den Griff zu bekommen. Dabei hatten wir regelmäßigen Besuch der Teilnehmer der letzten Jahre, die immer wieder ihr Wissen einbrachten, um uns zu testen. Und wer denkt, dass wenigstens die Recherche nun der Vergangenheit angehörten, irrt gewaltig: Täglich wurde weiter Recherchiert, Argumente entwickelt, die im Schriftsatz noch nicht erwähnt wurden und auch so mancher kleinere Fehler erkannt. Dennoch war die Zeit unterhaltsam und abwechslungsreich: Die Last des Schriftsatzes lag nicht mehr ganz so drückend auf mir. Dazu kam ein Ausflug nach Frankfurt am Main, um uns bei Sponsoren vorzustellen und Kontakte zu Kanzleien aufzubauen. Und immer näher rückend waren auch die national rounds in München immer im Hinterkopf:

Welche Richter werden da sein? Wie viele Teams? Wie gut sind wir eigentlich im Vergleich? Im Gegensatz zu dem Vis Moot Court Team der Universität erlauben die Regeln des Jessup nicht, dass sich Teams im Vorfeld miteinander messen dürfen. Die nationalen Ausscheidungsrunden sind somit für uns ein Sprung ins kalte Wasser gewesen. Und die Anforderungen waren hoch: Die FSU Jena konnte in den vergangenen Jahren immer wieder hervorragende Ergebnisse erzielen und war das ein oder andere Mal in Washington D.C. in den internationalen Ausscheidungsrunden dabei. Wird uns das auch gelingen? Mit diesen Gedanken im Kopf und der Vorfreude und -furcht, was uns erwartet, kam schließlich der Tag der Abreise nach München.

Klicke hier, um zum zweiten Teil des Berichts von Arne zu gelangen.

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Van
Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.