Hier haben Sitzdemonstranten nach dem "vergeistigtem Gewaltbegriff" durch das bloße Sitzen vor einer Militäreinrichtung den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB erfüllt.
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Streckenwärter S ist zuständig für eine Weiche im Schienenverkehr. Diese ist 1,5km von ihm entfernt. Auf der linken Seite der Weiche stehen vier Kollegen von ihm, die dort irgendwelche Arbeiten erledigen. Obwohl laut Plan kein Zug über diesen konkreten Schienenverkehr fahren soll, rast plötzlich ein ICE mit voller Geschwindigkeit durch. Der ICE ist voll besetzt mit Fahrgästen. S merkt, dass er es nicht mehr schafft, seine Kollegen zu benachrichtigen. Für sie würde eine Kollision der Tod bedeuten. S weiß aber auch, dass durch eine Weichenstellung der ICE entgleisen würde und somit alle Insassen sterben würden.
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Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB, im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Beteiligung an einer Schlägerei
Von mehreren verübter Angriff
Subjektiver Tatbestand
Dolus eventualis ausreichend
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
Folge (objektiver Tatbestand)
Tod
Schwere Körperverletzung
Rechtswidrigkeit
§ 231 II StGB (lesen!)
Schuld
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Schema: Schwere Körperverletzung, § 226 I StGB, im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB
Objektiver Tatbestand
Körperliche Misshandlung
Kausal und objektiv zurechenbar
Gesundheitsschädigung
Kausal und objektiv zurechenbar
Subjektiver Tatbestand
Dolus eventualis ausreichend
Eintritt der qualifizierenden Folge
Nr. 1: Verlust des Sehvermögens (auf einem oder beiden Augen), Gehörs (beide Ohren!), Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsmöglichkeit
Nr. 2: Verlust oder dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes
Nr. 3: Erhebliche und dauerhafte Entstelllung oder Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung
Kausalit...
Schema: Schwere Körperverletzung, § 226 II StGB, im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB
Körperliche Misshandlung
Kausal und objektiv zurechenbar
Gesundheitsschädigung
Kausal und objektiv zurechenbar
Voraussetzungen der schweren Körperverletzung, § 226 II i.V.m. Abs. 1 Nr. 1-3 StGB
Nr. 1: Verlust des Sehvermögens (auf einem oder beiden Augen), Gehörs (beide Ohren!), Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsmöglichkeit
Nr. 2: Verlust oder dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes
Nr. 3: Erhebliche und dauerhafte Entstelllung oder Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bezüglich den V...
Schema: Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB
Körperliche Misshandlung
Kausal und objektiv zurechenbar
Gesundheitsschädigung
Kausal und objektiv zurechenbar
Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB
Nr. 1: durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
Nr. 2: mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
Nr. 3: mittels eines hinterlistigen Überfalls
Nr. 4: mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
Nr. 5: mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bezüglich der Voraussetzungen der einfachen Körper...
Schema: Aussetzung, § 221 StGB, im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Tathandlung
Aussetzen in eine hilflose Lage
Im-Stich-Lassen in einer hilflosen Lage
Taterfolg (kausal und unmittelbar)
konkrete Gefahr des Todes oder
einer schweren Gesundheitsschädigung
Ggf. Qualifikation
Kind
Anvertraute Person
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz, dolus eventualis ausreichend
Ggfs. Erfolgsqualifikation
Eintritt der Folge
Kausal und unmittelbar
Wenigstens Fahrlässigkeit nach § 18 StGB.
Rechtswidrigkeit
Schuld
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