Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde (BVerfG; Zulässigkeit)

Es gibt jeweils eine Kommunalverfassungsbeschwerde auf Landesebene (Art. 75 Nr. 4 LV NRW i.V.m. § 52 VerfGHG) und schließlich auch eine auf grundgesetzlicher Art (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG). Im folgenden beschäftigt sich dieser Beitrag über die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf grundgesetzlicher Ebene. In einem weiteren Beitrag wird die Begründetheit besprochen. Schließlich wird in einem weiteren Beitrag näher auf die Kommunalverfassungsbeschwerde auf Landesebene (NRW) eingegangen.

Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde (BVerfG; Zulässigkeit) im Überblick:
  1. Beschwerdefähigkeit
  2. Beschwerdegegenstand
  3. Beschwerdebefugnis
  4. Rechtswegerschöpfung
  5. Subsidiarität
  6. Form und Frist

Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde (BVerfG; Zulässigkeit) im Detail:

Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 93 Abs. I Nr. 4b GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG und § 91 BVerfGG.

Obersatz:Die Kommunalverfassungsbeschwerde müsste zulässig und begründet sein.

  1. Beschwerdefähigkeit
    1. § 91 Satz 1 BVerfGG
      1. Gemeinde und Gemeindeverbände […]
  2. Beschwerdegegenstand
    1. § 91 Satz 1 BVerfGG
      1. […] daß ein Gesetz des Bundes oder Landes […]
        1. Also keine Gerichtsurteile oder Verwaltungsakte.
  3. Beschwerdebefugnis
    1. Klage wegen Verletzung des Art. 28 Abs. 2 GG (Selbstverwaltungsgarantie)
    2. GUS: Gegenwärtig, unmittelbar und selbst betroffen!
  4. Rechtswegerschöpfung
    1. § 90 Abs. 2 BVerfGG
      1. Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden.“ Beachte aber Ausnahmen:
      2. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.
    2. Gegen Beschwerdegegenstände existieren keine fachgerichtlichen Rechtswege (zumindest in NRW).
  5. Subsidiarität
    1. § 91 Satz 2 BVerfGG
      1. Das Landesverfassungsgericht darf keine Zuständigkeit haben, ansonsten tritt eine Kommunal-Vfb beim Bundesverfassungsgericht zurück.
      2. Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist ausgeschlossen, soweit eine Beschwerde wegen Verletzung des Rechtes auf Selbstverwaltung nach dem Rechte des Landes beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann.
  6. Form und Frist
    1. §§ 23, 92, 93 Abs. 3 BVerfGG
      1. § 23 BVerfGG: Form: „[…] sind schriftlich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
      2. § 92 BVerfGG: Begründung der Verfassungsbeschwerde: Verletztes Recht und Handlung/ Unterlassen einer Behörde
      3. § 93 Abs. 3 BVerfGG: Frist: „[…] die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres […]

Zulässigkeit (+); weiter mit Begründetheit: Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Zulässigkeit bejaht wird, geht es mit der Begründetheit weiter.

Print Friendly, PDF & Email
Van
Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.