
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, §§ 233 ff. ZPO
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. §§ 233 ff. ZPO ist eine Standardthematik, die in Klausuren immer wieder abgefragt wird. Die Beherrschung dieses Antrages gehört daher zum absoluten Standardwissen und sollte daher nicht vernachlässigt werden.
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