Zusatzbeitrag zur Sterbehilfe (Euthanasie)

Kurz nachdem ich den Prüfungsaufbau für § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) geschrieben und veröffentlicht habe, wurde ich zur Begrifflichkeit der Sterbehilfe angeschrieben. Im genannten Artikel schrieb ich zusätzlich zur Sterbehilfe das Wort „Euthanasie“, ohne irgendwelche Hintergedanken zu haben, außer dass es für mich als Synonym für Sterbehilfe bekannt war.

Des Weiteren wird das Wort „Euthanasie“ auch weitgehend in Skripten und Lehrbüchern verwendet, ohne einen Hinweis zu dem Hintergrund des Begriffes, sodass es für mich als ein „normales“ Wort erschien.

Hintergrund des Begriffes führt zur Zeit des Nationalsozialismus zurück. Euthanasie („schöner Tod“) ist eine wörtliche Verschönerung (Euphemismus) des Wortes töten und wurde im Rahmen der sogenannten Rassenhygiene in der NS-Zeit weitgehend verwendet. Der Sinn eines Euphemismus ist etwas negatives positiv darzustellen oder zumindest positiv zu verschleiern. Im Hinblick der Rassenhygiene in der NS-Zeit sollte dadurch die Massenmorde somit als etwas positives erscheinen lassen.

Aufgrund dessen wird zur heutigen Zeit das Wort Euthanasie grundsätzlich vermieden. Aber wie oben bereits erwähnt, habe ich die Verwendung in mehreren Büchern (Skripten und Lehrbüchern) entdeckt.

Meine persönliche Meinung dazu: 

Angesichts des Hintergrundes finde ich, sollte dazu ein kleiner Hinweis stehen, dass mit Verwendung des Wortes auch gleichzeitig eine Verbindung zu einen geschichtlichen Ereignis hervorgerufen werden kann, dass unter anderem wegen der negativen Bedeutung grundsätzlich vermieden wird. Zumindest meiner Recherche nach in Deutschland (weiterführende Links zu Quellen stehen unten). Denn gerade wegen diesem negativen Hintergrund sollte es hervorgehoben werden, weshalb es politischer korrekter wäre, den Terminus „Sterbehilfe“ zu verwenden, als Euthanasie.

Gerade in der Welt der Rechtswissenschaft, bei der so viele Wörter eine Frage der Interpretation darstellen, sollte wenigstens bei der Verwendung, auch zum Zwecke der Information und Weiterbildung, etwas dazu stehen. Auch wenn das für viele eventuell unangenehm erscheint, darf diese „versteckte“ Information nicht vorenthalten werden und sozusagen in eine Ecke gedrängt werden bzw. ignoriert.

Vielmehr sollte man sich damit auseinandersetzen, den Hintergrund erforschen und die Materie anerkennen. Was ich damit sagen möchte ist, das es ist nicht falsch ist, das Wort zu verwenden, nur sollte einem Bewusst sein, welche Verbindungen bei der Verwendung von bestimmten Wörtern hervorgerufen werden können. Und damit es einem Bewusst sein kann, muss man auch davon erfahren.

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Ausbildung halte ich es daher für unentbehrlich, diese Information wegzulassen.

Weiterführende Links zum Terminus „Euthanasie“: 

Weiterführende Links zu diesem Thema:

Zuletzt möchte mich an „Mr. P“ bedanken für den Hinweis.

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Van
Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.