Schema: Der zivilrechtliche Anspruch

Schema: Der zivilrechtliche Anspruch im Überblick:
  1. Anspruch entstanden
    1. Anspruchsvoraussetzungen
    2. Keine rechtshindernden Einwendungen
    3. Rechtsfolgen
  2. Anspruch erloschen
    1. Keine rechtsvernichtende Einwendungen (Gegennorm)
  3. Anspruch durchsetzbar
    1. Keine rechtshemmenden Einreden
      1. Einrede erhoben
      2. Voraussetzungen
      3. kein Ausschluss
    2. Kein § 242: Leistung nach Treu und Glauben

Schema: Der zivilrechtliche Anspruch im Detail:
  1. Anspruch entstanden
    1. Anspruchsvoraussetzungen
    2. Keine rechtshindernden Einwendungen, z.B.
      1. § 138 I, Sittenwidriges Rechtsgeschäft (Wucher): „Ein Rechtsgeschäft ist (von Anfang an, ex tunc) nichtig, wenn…“
      2. § 861 II, Anspruch wegen Besitzentziehung: „Der Anspruch ist (von Anfang an, ex tunc) ausgeschlossen, wenn…“
    3. Rechtsfolgen
  2. Anspruch erloschen
    1. Keine rechtsvernichtende Einwendungen (Gegennorm), z.B.
      1. § 362, Erlöschen durch Leistung: „Das Schuldverhältnis erlischt, wenn…“
      2. § 382, Erlöschen des Gläubigerrechts: „Das Recht des Gläubigers … erlischt, wenn…“
  3. Anspruch durchsetzbar
    1. Keine rechtshemmenden Einreden, z.B.
    2. § 214 I, Wirkung der Verjährung: „… ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.“
    3. § 273 I, Zurückbehaltungsrecht: „… so kann er (Schuldner), … die geschuldete Leistung verweigern, bis ihm die gebührende Leistung bewirkt wird.“ Legaldefinition
      1. Einrede erhoben
      2. Voraussetzungen
      3. kein Ausschluss
    4. Kein § 242: Leistung nach Treu und Glauben
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Van
Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.