- Notstandslage
- Gefahr
- Gegenwärtig
- Notstandsfähiges Rechtsgut
- Notstandshandlung
- Erforderlichkeit (nicht-anders-Abwendbarkeit)
- Interessenabwägung
- Angemessenheit
- Subjektives Rechtfertigungselement
- Gefahrabwendungsabsicht
- Notstandslage
- Gefahr
- Gegenwärtig
- Notstandsfähiges Rechtsgut
- Gefahr
- Notstandshandlung
- Erforderlichkeit (nicht-anders-Abwendbarkeit)
- Interessenabwägung
- Zuerst sind die entgegenstehenden Interessen, also die betroffenen Rechtsgüter gegenüber zu stellen.
- Danach ist die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu ermitteln, wobei auch andere Umstände miteinkalkuliert werden müssen.
- Angemessenheit, § 34 Satz 2 StGB (Angemessenheitsklausel)
- Erforderlichkeit (nicht-anders-Abwendbarkeit)
- Subjektives Rechtfertigungselement
- Gefahrabwendungsabsicht
- Gefahrabwendungsabsicht
1 – Zieschang, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage 2014, Rn. 237.
2 – Zieschang, (Fn. 1), Rn. 249.
3 – Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, 46. Auflage 2016, § 9, Rn. 454.
4 – Zieschang, (Fn. 1), Rn. 250.
5 – Zieschang, (Fn. 1), Rn. 248.
6 – Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 3), § 9, Rn. 457.
7 – Supra.
8 – Zieschang, (Fn. 1), Rn. 254.
9 – Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 3), § 9, Rn. 458.
10 – Zieschang, (Fn. 1), Rn. 253.
11 – Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 3), § 9, Rn. 456.
Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt „Unternehmen und Wettbewerb“ mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.