Eselsbrücken sind hilfreich, wenn es darum geht sich viele Begriffe zu merken. Hier findest Du eine Übersicht über verschiedene Eselsbrücken aus allen möglichen Bereichen. Deine ist nicht dabei? Sende uns dazu einfach eine Nachricht (z.B. über Facebook, Twitter, Instagram) oder schreibe uns eine E-Mail: info (ät) juraeinmaleins (punkt) de.
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Weitere tolle Eselsbrücken findest du auf der Seite von Dr. Dr. Hanjo Hamann „Esel ‚brück dich!“. Vorbeischauen lohnt sich!
ZivilrechtAbgrenzung Schuldbeitritt / Bürgschaft |
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UWE Quelle: Juraeinmaleins.de | Bei dem Schuldbeitritt hat der Beitretende, im Gegensatz zur Bürgschaft, ein Unmittelbares, Wirtschaftliches Eigeninteresse. |
Akzessorietät im Zivilrecht |
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Mit der Forderung Hand in Hand gehen über Bürgschaft, Vormerkung, Hypothek und Pfand. |
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Fallgruppen bei der Eigentumsverletzung | |
SNES (Super Nintendo Entertainment System) Quelle: Juraeinmaleins.de | Sachentziehung Nutzungsbeeinträchtigung Eigentum als Recht Substanzverletzung |
Beweislast des Geschädigten gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ProdHaftG | |
FSK Quelle: Juraeinmaleins.de | Fehler Schaden Kausalzusammenhang zw. Fehler u. Schaden |
Boteneigenschaft | |
Ist das Kindlein noch so klein, kann es dennoch Bote sein. |
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Grundprinzipien des Sachenrechts |
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PASTA (oder PAAPST) Quelle: Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 5 (Nr. 6-3). | Publizitätsprinzip Absolutheit Spezialität Typenzwang (u.a. Trennung) Abstraktion |
Prüfungsreihenfolge von Ansprüchen | |
Viel Quatsch schreibt der Bearbeiter | Vertraglich Quasi-vertraglich Sachenrechtlich Deliktisch Bereicherungsrechtlich |
Unterschied zwischen Kommanditist und Komplementär |
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Der Komplementär, der haftet sehr schwer. |
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Strengbeweismittel im Zivilprozess |
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SAPUZ | Sachverständiger Augenschein Parteivernehmung Urkunde Zeuge |
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) | |
SEGL (Rückwärts) oder LeGES Quelle: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 136. | Leistungsnähe Gläubigernähe Erkennbarkeit Schutzbedürftigkeit des Dritten |
Verfügung | |
Quelle: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 132. | Nach der Hochzeit hebt der Bräutigam die Braut auf, trägt sie über die Schwelle, belastet sie im Bett und verändert sie inhaltlich |
Öffentliches RechtMerkmale des klassischen Eingriffbegriffes |
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FURZ | Final Unmittelbar Rechtswirkung Zwang |
Merkmale des Verwaltungsaktes, § 35 Satz 1 VwVfG | |
GRABEM Quelle: Juraeinmaleins.de | Gebiet des öffentlichen Rechts Regelung Außenwirkung Behörde Einzfall Maßnahme |
Strafrecht3-Stufen Modell bei der Notwehr / Nothilfe gem. § 32 StGB |
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AST Quelle: Juraeinmaleins.de | Ausweichen / Hilfe von Dritte holen Schutzwehr Trutzwehr |
Objektiver Tatbestand |
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HEKO | Handlung Erfolg Kausalität Objektive Zurechnung |
Fallgruppen bei der Gebotenheit der Notwehr- bzw. Nothilfehandlung, gem. § 32 StGB | |
KEBAP Quelle: Juraeinmaleins.de | Krasses Missverhältnis Enge persönliche Beziehung Bagatellangriffe Angriff schuldloser Provokation |
Beweismittel in der Strafprozessordnung |
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SAUZE | Sachverständige Augenschein Urkunde Zeugen Einlassung des Angeklagten |
Prüfungsreihenfolge der Mordmerkmale, § 211 StGB | |
SOS | Subjektive Gruppe Objektive Gruppe Subjektive Gruppe |