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Weitere tolle Eselsbrücken findest du auf der Seite von Dr. Dr. Hanjo Hamann „Esel ‚brück dich!“. Vorbeischauen lohnt sich!

Zivilrecht

Abgrenzung Schuldbeitritt / Bürgschaft
UWE

Quelle: Juraeinmaleins.de
Bei dem Schuldbeitritt hat der Beitretende, im Gegensatz zur Bürgschaft, ein Unmittelbares, Wirtschaftliches Eigeninteresse.
Akzessorietät im Zivilrecht
Mit der Forderung Hand in Hand gehen über Bürgschaft, Vormerkung, Hypothek und Pfand.
Fallgruppen bei der Eigentumsverletzung
SNES (Super Nintendo Entertainment System)

Quelle: Juraeinmaleins.de
Sachentziehung
Nutzungsbeeinträchtigung
Eigentum als Recht
Substanzverletzung
Beweislast des Geschädigten gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ProdHaftG
FSK

Quelle: Juraeinmaleins.de
Fehler
Schaden
Kausalzusammenhang zw. Fehler u. Schaden
Boteneigenschaft
Ist das Kindlein noch so klein, kann es dennoch Bote sein.
Grundprinzipien des Sachenrechts
PASTA (oder PAAPST)

Quelle: Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 5 (Nr. 6-3).
Publizitätsprinzip
Absolutheit
Spezialität
Typenzwang (u.a. Trennung)
Abstraktion
Prüfungsreihenfolge von Ansprüchen
Viel Quatsch schreibt der Bearbeiter
Vertraglich
Quasi-vertraglich
Sachenrechtlich
Deliktisch
Bereicherungsrechtlich
Unterschied zwischen Kommanditist und Komplementär
Der Komplementär, der haftet sehr schwer.
Strengbeweismittel im Zivilprozess
SAPUZSachverständiger
Augenschein
Parteivernehmung
Urkunde
Zeuge
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD)
SEGL (Rückwärts) oder LeGES

Quelle: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 136.
Leistungsnähe
Gläubigernähe
Erkennbarkeit
Schutzbedürftigkeit des Dritten
Verfügung
Quelle: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 132.Nach der Hochzeit hebt der Bräutigam die Braut auf, trägt sie über die Schwelle, belastet sie im Bett und verändert sie inhaltlich
Öffentliches Recht

Merkmale des klassischen Eingriffbegriffes
FURZFinal
Unmittelbar
Rechtswirkung
Zwang
Merkmale des Verwaltungsaktes, § 35 Satz 1 VwVfG
GRABEM

Quelle: Juraeinmaleins.de
Gebiet des öffentlichen Rechts
Regelung
Außenwirkung
Behörde
Einzfall
Maßnahme
Strafrecht

3-Stufen Modell bei der Notwehr / Nothilfe gem. § 32 StGB
AST

Quelle: Juraeinmaleins.de
Ausweichen / Hilfe von Dritte holen
Schutzwehr
Trutzwehr
Objektiver Tatbestand
HEKOHandlung
Erfolg
Kausalität
Objektive Zurechnung
Fallgruppen bei der Gebotenheit der Notwehr- bzw. Nothilfehandlung, gem. § 32 StGB
KEBAP

Quelle: Juraeinmaleins.de
Krasses Missverhältnis
Enge persönliche Beziehung
Bagatellangriffe
Angriff schuldloser
Provokation
Beweismittel in der Strafprozessordnung
SAUZESachverständige
Augenschein
Urkunde
Zeugen
Einlassung des Angeklagten
Prüfungsreihenfolge der Mordmerkmale, § 211 StGB
SOSSubjektive Gruppe
Objektive Gruppe
Subjektive Gruppe